Vermögensnachfolge durch Testament
Themen der Vermögensnachfolge:
- Vermögensnachfolge zwischen Vision und Verfall: Goethe, Thomas Mann und die Sinnstiftung durch Familie und Stiftung
- Lebensdestillation – Die Suche nach der Essenz für die Vermögensnachfolge
- Vermögensnachfolge durch Testament
- Familienstiftungen
- Gemeinnützige Stiftungen
- Fiskalerbschaft in Deutschland
- Pflichtteil im deutschen Erbrecht
Vermögensnachfolge mit Testament, Testamentsvollstrecker oder Stiftung?
Testament, Testamentsvollstreckung oder Stiftung: Wir erklären die Unterschiede, zeigen auf, wann ein Testamentsvollstrecker sinnvoll ist und wann sich eine Stiftungslösung besser eignet. Wer frühzeitig plant, kann Konflikte vermeiden, Pflichtteilsrechte steuern und den eigenen Willen rechtssicher umsetzen. Dieser Überblick hilft, die richtige Strategie für die Nachlassplanung zu finden.
Vermögensnachfolge gestalten: Testament, Testamentsvollstreckung oder Stiftung?
Ein Überblick über die Möglichkeiten der Nachlassplanung, die Rolle des Testamentsvollstreckers und die Abgrenzung zu Stiftungsmodellen.
1) Testament: die klassische Nachlassregelung
Das Testament ist das zentrale Instrument, mit dem eine Person ihren Nachlass regeln kann. Es bestimmt, wer Erbe wird, welche Vermögenswerte einzelnen Personen oder Institutionen zukommen und welche Auflagen oder Bedingungen gelten. In Deutschland sind die formalen Anforderungen hoch (eigenhändig geschrieben und unterschrieben oder notariell beurkundet).
Vorteile
- Klare individuelle Verteilung des Nachlasses.
- Flexibilität bis zum Todestag: jederzeit widerruflich oder änderbar.
- Möglichkeit, Vermächtnisse oder Auflagen festzulegen (z. B. Pflegeverpflichtungen, Grabpflege, Spenden).
Nachteile
- Erben treten direkt in die Rechtsnachfolge ein – mit allen Chancen, aber auch Risiken (z. B. Haftung für Schulden).
- Pflichtteilsrechte bleiben bestehen und können nicht ausgeschlossen werden.
- Komplexe Vermögen (z. B. Unternehmensanteile, Auslandsvermögen) können Streit zwischen Erben hervorrufen.
2) Der Testamentsvollstrecker: Nachlassabwicklung mit Kontrolle
Ein Testamentsvollstrecker ist eine Vertrauensperson oder ein Profi (z. B. Anwalt, Steuerberater, Bank), der vom Erblasser im Testament bestimmt wird, um den Nachlass nach dessen Tod ordnungsgemäß abzuwickeln. Die Befugnisse sind im Testament festzulegen.
Wann sinnvoll?
- Komplexer Nachlass: Immobilien, Unternehmensanteile, internationale Vermögenswerte.
- Uneinigkeit unter Erben: Testamentsvollstrecker sorgt für neutrale Verwaltung und Verteilung.
- Schutz Minderjähriger oder Unerfahrener: Verwaltung, bis Erben selbst handlungsfähig sind.
- Auflagenumsetzung: Sicherstellung, dass Vermächtnisse, Bedingungen oder gemeinnützige Zuwendungen erfüllt werden.
Grenzen
- Die Testamentsvollstreckung endet in der Regel, sobald der Nachlass verteilt ist (Ausnahme: Dauervollstreckung, max. bis 30 Jahre).
- Erben behalten Pflichtteilsansprüche; der Vollstrecker kann diese nicht verhindern.
3) Stiftungslösung: Dauerhafte Sicherung von Vermögen und Werten
Eine Stiftung ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit, die mit Vermögen ausgestattet wird und einen dauerhaften Zweck verfolgt. Sie kann noch zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden.
Wann ist eine Stiftung sinnvoll?
- Nachhaltige Vermögenserhaltung: Wenn Vermögen nicht zersplittert, sondern dauerhaft erhalten bleiben soll (z. B. Immobilien, Familienunternehmen).
- Klare Governance: Stiftungsvorstand steuert Vermögen unabhängig von individuellen Erbinteressen.
- Gemeinnützige Zwecke: Steuerprivilegien bei gemeinnütziger Ausrichtung.
- Pflichtteilsreduzierung: Durch rechtzeitige Übertragung in eine Stiftung können Pflichtteilsrisiken reduziert werden (aber nicht gänzlich ausgeschlossen).
- Internationale Planung: Mit Sitz in Liechtenstein oder Nevis flexible Gestaltung möglich, bei Beachtung deutscher Steuer- und Erbrechtsfolgen.
Nachteile / Herausforderungen
- Unwiderruflichkeit: einmal eingerichtete Stiftung kann nicht ohne Weiteres aufgehoben werden.
- Laufende Verwaltung & Aufsicht (in Deutschland strenge Kontrollen, im Ausland abhängig von Sitzstaat).
- Erbersatzsteuer (bei Familienstiftungen in Deutschland alle 30 Jahre).
4) Testament, Testamentsvollstreckung oder Stiftung – ein Vergleich
| Kriterium | Testament | Testamentsvollstreckung | Stiftung |
|---|---|---|---|
| Flexibilität | Sehr hoch; jederzeit widerrufbar | Vom Testament abhängig | Gering (unwiderruflich nach Errichtung) |
| Nachlassabwicklung | Direkter Übergang auf Erben | Professionelle Abwicklung & neutrale Kontrolle | Stiftung verwaltet dauerhaft |
| Pflichtteilsrechte | Bleiben unberührt | Bleiben unberührt | Teilweise reduzierbar bei rechtzeitiger Errichtung |
| Dauerhaftigkeit | Nur bis Abwicklung abgeschlossen | Dauervollstreckung max. 30 Jahre | Unbegrenzt (Stiftung auf Ewigkeit angelegt) |
| Geeignet für | Überschaubare Nachlässe, klare Familienstrukturen | Komplexe Nachlässe, streitige Familienverhältnisse | Unternehmensnachfolge, große Vermögen, gemeinnützige Zwecke |
5) Fazit
Die Wahl zwischen Testament, Testamentsvollstreckung oder Stiftung hängt stark von der individuellen Vermögenssituation, den familiären Rahmenbedingungen und den Zielen des Erblassers ab:
- Testament: ideal für klare, unkomplizierte Nachlasssituationen.
- Testamentsvollstreckung: sinnvoll bei komplexen Nachlässen, Minderjährigen oder Konfliktpotenzial.
- Stiftung: die beste Wahl, wenn Vermögen dauerhaft erhalten, strukturiert verwaltet oder gemeinnützig eingesetzt werden soll.
In vielen Fällen kann auch eine Kombination sinnvoll sein: Testament mit Anordnung einer Testamentsvollstreckung und zusätzlicher Errichtung einer Stiftung. Eine frühzeitige Planung mit rechtlicher und steuerlicher Beratung ist entscheidend, um Pflichtteilsrechte, steuerliche Belastungen und familiäre Konflikte zu minimieren.
