Gemeinnützige Stiftungen

Die gemeinnützige stiftung

Gemeinnützige Stiftung: Sinn stiften & Steuern sparen

Gemeinnützige Stiftungen verbinden Idealismus mit Steueroptimierung. Wir zeigen, wie Sie mit einer Stiftung dauerhaft gemeinnützige Zwecke fördern können, welche steuerlichen Vorteile in Deutschland, Liechtenstein oder Nevis bestehen und worauf Sie bei der Anerkennung und Gestaltung achten sollten. Ein Leitfaden für Stifter, Spender und Förderer.

Die gemeinnützige Stiftung in Deutschland, Liechtenstein und Nevis: Errichtung & steuerliche Aspekte

Hinweis: Diese Übersicht dient nur der allgemeinen Information. Für konkrete Gestaltungen ist eine individuelle Rechts- und Steuerberatung erforderlich.


1) Was ist eine gemeinnützige Stiftung?

Eine gemeinnützige Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung, deren Zweck nicht dem privaten Vorteil einer Familie oder einzelner Personen dient, sondern dem Gemeinwohl. Typische Stiftungszwecke sind Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Umwelt- und Tierschutz, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens oder mildtätige Zwecke. Der Stifter überträgt Vermögen unwiderruflich auf die Stiftung, die es im Rahmen des Stiftungszwecks verwaltet und verwendet.

2) Mögliche Rechtsordnungen: Deutschland, Liechtenstein, Nevis

LandRechtsform / StrukturMerkmale
DeutschlandGemeinnützige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkennung durch Stiftungsaufsicht; Gemeinnützigkeitsstatus nach Abgabenordnung; umfassende Steuerbegünstigungen (KSt, GewSt, ErbSt/SchenkSt, USt).
LiechtensteinStiftung nach liechtensteinischem StiftungsrechtKann gemeinnützig ausgestaltet werden; flexible Satzungsgestaltung; international anerkannt; steuerliche Privilegien bei Gemeinnützigkeit.
NevisNevis Multiform Foundation (gemeinnützig möglich)Hohe Flexibilität, geringe Publizitätspflichten; bei echter Gemeinnützigkeit kann internationale Anerkennung schwieriger sein; Sitzstaat-Steuerprivilegien.

3) Errichtung: Schritte & Besonderheiten

  1. Stiftungszweck: Der Zweck muss dauerhaft dem Gemeinwohl dienen und nach steuerlichen Kriterien förderungswürdig sein (in Deutschland nach §§ 52–54 AO).
  2. Vermögensausstattung: Ausstattung mit ausreichendem Grundstockvermögen (abhängig von Bundesland oder Sitzstaat, in Deutschland meist mindestens 50.000 €).
  3. Satzung: Regelung von Organen, Zweckverwirklichung, Mittelverwendung, Satzungsänderungen, Auflösung und Vermögensbindung.
  4. Genehmigung / Anerkennung: In Deutschland Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht sowie Gemeinnützigkeitsanerkennung durch das Finanzamt. In Liechtenstein und Nevis ähnliche Genehmigungspflichten.
  5. Internationale Bezüge: Bei ausländischer Stiftung: Prüfung der steuerlichen Anerkennung in Deutschland, insbesondere wenn deutsche Spender steuerliche Abzugsfähigkeit beanspruchen möchten.

4) Steuerliche Behandlung (Deutschland-Residenten)

a) Ertragsteuern

  • Gemeinnützige Stiftungen in Deutschland sind von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, soweit sie ausschließlich gemeinnützige/mildtätige Zwecke verfolgen.
  • Umsatzsteuerbefreiungen sind möglich (z. B. bei Bildungsleistungen, kulturellen Leistungen, Pflege).

b) Erbschaft- & Schenkungsteuer

  • Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind erbschaft- und schenkungsteuerfrei (§ 13 ErbStG).
  • Stifter können durch Zuwendungen zu Lebzeiten steuerlich begünstigte Spendenabzüge geltend machen.

c) Spendenabzug

  • Spenden und Zustiftungen sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich abziehbar. Zusätzlich Sonderregelung für Zuwendungen in den Vermögensstock (1 Mio. € innerhalb von 10 Jahren).

5) Gemeinnützige Stiftungen mit Auslandsbezug

a) Liechtenstein

  • Liechtensteinische gemeinnützige Stiftungen können international anerkannt sein, wenn ihr Zweck mit deutschem Gemeinnützigkeitsrecht vereinbar ist.
  • Steuerlich gelten in Liechtenstein Privilegien, aber die Abziehbarkeit von Spenden in Deutschland setzt die Anerkennung durch deutsche Finanzämter voraus.

b) Nevis

  • Nevis bietet flexible Strukturen und Steuerbefreiungen im Sitzstaat. Internationale Spendenabzugsmöglichkeiten sind jedoch oft eingeschränkt.
  • Deutsche Spender können Abzug nur geltend machen, wenn die Nevis-Stiftung in Deutschland als steuerbegünstigt anerkannt wird – was selten gelingt.

c) Wohnsitzverlagerung

  • Für den Stifter kann ein Auslandsaufenthalt steuerlich interessant sein, wenn Zuwendungen international anders behandelt werden. In Deutschland gilt aber: Steuervergünstigungen nur für nach deutschem Recht anerkannte gemeinnützige Körperschaften.

6) Vergleich Deutschland – Liechtenstein – Nevis

KriteriumDeutschlandLiechtensteinNevis
RechtsrahmenStrenge Vorgaben AO & Landesrecht; Anerkennung zwingendFlexibles Stiftungsrecht, international anerkanntSehr flexibel, international aber teils wenig anerkannt
Steuern (Stiftungsebene)KSt/GewSt befreit bei GemeinnützigkeitBegünstigte Behandlung; geringe BelastungNahezu steuerfrei im Sitzstaat
Spendenabzug in DEVoll möglichNur bei deutscher AnerkennungSehr schwierig; meist nicht anerkannt
Publizität/AufsichtHohe Aufsicht & NachweispflichtenMittel; flexible RegelungenGering im Sitzstaat

7) Gestaltungsmöglichkeiten & Praxis

  • Deutschland: Einsatz zur nachhaltigen Förderung von gemeinnützigen Projekten mit steuerlicher Optimierung für Stifter und Spender.
  • Liechtenstein: Internationale Philanthropie, Asset-Management-Strukturen; interessant für internationale Stifter mit globaler Ausrichtung.
  • Nevis: Flexibles Instrument für internationale Projekte, jedoch geringe Anerkennung in Deutschland (insbesondere steuerlich).

8) Risiken & Stolperfallen

  • Anerkennung: In Deutschland muss Gemeinnützigkeit streng nach AO-Kriterien nachgewiesen werden; sonst droht Aberkennung mit gravierenden steuerlichen Folgen.
  • Internationalität: Ausländische Stiftungen werden steuerlich nur anerkannt, wenn Satzung/Zweck deutschen Vorgaben entsprechen.
  • Spendenabzug: Nur bei formeller Anerkennung durch deutsche Finanzverwaltung; sonst keine Abzugsfähigkeit.
  • Rechtsänderungen: OECD/EU-Transparenzinitiativen, Anti-Missbrauchsregelungen können Vorteile einschränken.

9) Fazit

Die gemeinnützige Stiftung ist ein etabliertes und steuerlich höchst attraktives Instrument zur nachhaltigen Förderung gesellschaftlicher Zwecke. Während Deutschland höchste steuerliche Privilegien gewährt, sind Liechtenstein und Nevis vor allem für international agierende Stifter interessant. Deutsche Steuervergünstigungen lassen sich aber fast ausschließlich über deutsche oder in Deutschland anerkannte gemeinnützige Stiftungen nutzen. Für international ausgerichtete philanthropische Strategien ist eine sorgfältige Kombination aus deutschem Gemeinnützigkeitsrecht, internationalem Stiftungsrecht und steuerlicher Planung entscheidend.

Rechtlicher Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information. Verbindliche Aussagen erfordern die Würdigung des Einzelfalls durch qualifizierte Berater (Steuerberater, Rechtsanwalt, ggf. im jeweiligen Sitzstaat der Stiftung).