Vergütung

Stiftungsstrukturierung

Die Dienstleistung der Stiftungsstrukturierung wird durch die Sesch USA LLC erbracht. Sie umfasst ausschließlich die Beratung in der Ausgestaltung eines oder mehrerer grenzüberschreitender Stiftungsgeschäfte und die Erstellung eines Vermögensüberführungskonzeptes auf die Stiftung. Die Gesellschaft ist nach US-Recht zur Erbringung von wirtschafts-, rechts- und steuerberatenden Tätigkeiten befugt und verfügt über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung für alle diese Tätigkeiten. Soweit sich die Beratung auf das deutsche Steuerrecht bezieht, werden die Leistungen von der Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Eschborn erbracht. 

Die Beratung der Stiftungsstrukturierung umfasst auch wirtschaftliche Szenariorechnungen, die die Einrichtung und den Betrieb einer Stiftung unter Berücksichtigung aller absehbaren kostenmäßigen und steuerlichen Einflussfaktoren bei Gründung, im Verlauf der ersten Stiftungsbetriebsjahre und auch generationsübergreifend mit alternativen Gestaltungsszenarien, insbesondere der Ausgestaltung sogenannter Private Banking Mandate vergleicht. 

Die Vergütung der im Bereich der Stiftungsstrukturierung erbrachten Beratungsleistungen erfolgt nach Stundensätzen. Im Unterschied zu anderen Anbietern von Stiftungsstrukturierungen berechnen wir keine intransparenten Vergütungspauschalen. 

Entscheidet sich der Interessent nach Prüfung aller Unterlagen und den geführten Gesprächen für die Errichtung einer Stiftung, so wird für die Begleitung des Gründungs- und der Vermögensüberführungsprozesse ebenfalls auf Basis von Stundensätzen abgerechnet. Wir berechnen kein Einrichtungsgebühren oder andere Pauschalen, die in prozentualer Höhe des Stiftungsvermögens berechnet werden. 

Stiftungsmanagement in Liechtenstein

Die Dienstleistung der Stellung der Organfunktion eines Stiftungsprotektors in lliechtensteinischen Stiftungen wird durch unsere schweizerische Gesellschaft in Buchs, SG, erbracht.

Als Protektor nehmen wir keinerlei Provisionen, Kommissionen oder „Kickbacks“ von Dritten wie Finanzdienstleistern und lehnt auch sogenannte Performance Fees (Gewinn­beteiligungen) ab, weil sie risiko­erhöhende Fehlanreize für das Stiftungsmanagement setzen würden. Auch Stundenlöhne lehnen wir für unsere eigene Vergütung ab, weil Sie den Fehlanreiz setzen würden, möglichst viele Mitarbeiter unserer Gesellschaft auf Kosten der Stiftung zu beschäftigen. Das Organmandat des Stiftungsvorstandes wird in der Regel von regulierten Treuhändern für eine in der Stiftungsurkunde geregelte Amtszeit übernommen, die anschließend von den vom Stifter bestellten Aufsichtsorganen der Stiftung um weitere Amtszeiten verlängert werden kann.

Die Vergütung der Stiftungsorgane ist einfach. Sie erfolgt in Form einer einer einfachen “Assets-under-Management-Fee”, also einer jährlichen Gebühr in Abhängigkeit von der Höhe des verwalteten Vermögens. Sie ist mit zunehmendem Stiftungsvermögen degressiv gestaffelt. Wird die Bewirtschaftung liquider Vermögen nicht von einem regulierten Vermögensverwalter oder Honorarberater übernommen, so wird ein Zuschlag seitens der Stiftungsorgane berechnet.

Stiftungsmanagement in Nevis

In Nevis werden jährlich ca. USD 2.000 an Gebühren für die Registrierung und die Tätigkeit des Secretary berechnet. Die Vergütung als Stiftungsrat oder Protektor erfolgt als Assets-under-Management-Fee in Abhängigkeit von der Höhe des verwalteten Vermögens.

Testamentsvollstreckung:

Für die Testamentsvollstreckung vereinbart die Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Honorare auf Basis der Empfehlung des deutschen Notarvereins. Die Honorartabelle mit Erläuterungen kann hier eingesehen werden.