Stiftung gründen in Liechtenstein – Ihr Weg zu Vermögensschutz & Nachfolge
Eine Stiftung in Liechtenstein ist ein starkes Instrument, um Vermögen zu schützen, Nachfolge zu sichern und Werte zu bewahren.
Ob als Familienstiftung, oder gemeinnützige Stiftung, – jede Form bietet einzigartige Vorteile.
Wir zeigen Ihnen, welche Stiftungsarten es gibt, wie sie rechtlich und steuerlich funktionieren und wie Sie die passende Stiftung für Ihre Ziele gründen können.
Stiftungen in Liechtenstein
Liechtenstein gilt als einer der traditionsreichsten und zugleich modernsten Standorte für
Stiftungen in Europa. Dank einer liberalen Gesetzgebung, international anerkannter
Stabilität und steuerlicher Attraktivität nutzen viele Unternehmerinnen und Unternehmer
den Standort für Nachfolgeplanung, Vermögenssicherung und philanthropisches Engagement.
Definition: Was ist eine liechtensteinische Stiftung?
Die liechtensteinische Stiftung ist ein eigentümerloses, rechtlich selbständiges
Vermögen, das dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Ihre Grundlage
bildet das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR). Die Stiftung kann sowohl
gemeinnützig als auch privatnützig (z. B. Familienzwecke, Nachfolge, Vermögensbindung)
ausgestaltet werden. Mit der Errichtung durch Stiftungsurkunde oder Testament und der
Eintragung ins Handelsregister (bei Gemeinnützigkeit obligatorisch, bei rein privatnützigen
Stiftungen nur auf Antrag) erhält sie ihre Rechtspersönlichkeit.
Arten von Stiftungen in Liechtenstein
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Gemeinnützige Stiftungen
Fördern kulturelle, soziale, wissenschaftliche oder ökologische Zwecke. Sie sind im
Handelsregister einzutragen und unterstehen staatlicher Aufsicht. -
Privatnützige Stiftungen
Dienen bestimmten Begünstigten – etwa einer Familie oder einem Unternehmerkreis – und
sind nicht zwingend im Handelsregister einzutragen. Sie eignen sich für Nachfolge-,
Vermögens- und Erbschaftsplanung. -
Unternehmensverbundene Stiftungen
Halten Beteiligungen an Gesellschaften oder kontrollieren operative Unternehmen.
Sie können als Holding- oder Dachstrukturen fungieren. -
Mischformen
Kombinieren privatnützige mit gemeinnützigen Elementen, z. B. indem zunächst
Familienmitglieder begünstigt und später gemeinnützige Zwecke unterstützt werden.
Organisation der Stiftung in Liechtenstein
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Gründung
Eine Stiftung wird durch eine Stiftungsurkunde errichtet. Diese enthält Zweck,
Vermögen, Organe und Begünstigtenordnung. Bei privatnützigen Stiftungen genügt
die Errichtung durch Erklärung vor einer liechtensteinischen Notarin bzw.
einem Notar. -
Organe
Zentrales Organ ist der Stiftungsrat, der die Geschäfte führt und
den Zweck umsetzt. Ergänzend können Kontrollorgane (z. B. Revisionsstelle,
Aufsichtsrat oder Protektor) vorgesehen werden. -
Aufsicht
Gemeinnützige Stiftungen unterliegen der Stiftungsaufsichtsbehörde.
Privatnützige Stiftungen haben keine staatliche Aufsicht, außer auf Antrag
oder bei Missbrauch. -
Transparenz
Nur gemeinnützige Stiftungen sind im öffentlichen Handelsregister
ersichtlich. Privatnützige Stiftungen genießen Vertraulichkeit, sind
aber rechtlich anerkannt und international durch Doppelbesteuerungsabkommen abgesichert. -
Steuerliche Behandlung
Stiftungen in Liechtenstein unterliegen der Ertragssteuer (12,5 % auf den
Reinertrag, mindestens CHF 1.800 pro Jahr). Bei Gemeinnützigkeit kann eine
Steuerbefreiung beantragt werden.
Trusts und Treuunternehmen in Liechtenstein
Neben Stiftungen sind auch Trusts (Treuhänderschaften) und
Treuunternehmen (Establishment) wichtige Instrumente des
liechtensteinischen Gesellschaftsrechts:
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Trusts
Sie beruhen auf angloamerikanischem Recht, wurden jedoch im PGR
eigenständig verankert. Der Trust entsteht durch einen Trust Deed
und überträgt Vermögen an einen Trustee, der es im Interesse der
Begünstigten verwaltet. Trusts sind flexibel und besonders in der
Nachlassplanung beliebt. -
Treuunternehmen (Anstalt/Establishment)
Eine liechtensteinische Besonderheit: Es handelt sich um eine
eigenständige juristische Person ohne Mitglieder, die sowohl für
wirtschaftliche als auch für nichtwirtschaftliche Zwecke eingesetzt
werden kann. Treuunternehmen werden häufig für Beteiligungsholding,
Vermögensverwaltung oder als Mantelgesellschaft genutzt.
Fazit: Ihre Vorteile mit einer liechtensteinischen Stiftung
Die Stiftung in Liechtenstein kombiniert Rechtssicherheit,
Diskretion und Gestaltungsfreiheit. Sie eignet sich
ideal zur Nachfolgeplanung, Vermögensbindung über Generationen und zur Förderung
gemeinnütziger Anliegen. In Kombination mit Trusts und Treuunternehmen bietet
Liechtenstein ein umfassendes Instrumentarium für Privatpersonen und Unternehmer,
die eine flexible und sichere Struktur wünschen.
- Stabilität und Kontinuität: Politisch und rechtlich verlässlicher Standort.
- Flexible Gestaltung: Wahl zwischen privatnützigen, gemeinnützigen oder gemischten Zwecken.
- Vertraulichkeit: Kein Zwang zur Publizität bei privatnützigen Stiftungen.
- Steuervorteile: Attraktives Steuerrecht mit Befreiungsmöglichkeiten.
- Internationale Anerkennung: Abgesichert durch Doppelbesteuerungsabkommen und EU-Nähe.
Nächster Schritt: Wenn Sie eine Stiftung oder ein alternatives
Strukturmodell in Liechtenstein planen, unterstützen wir Sie bei der Wahl der
passenden Rechtsform, der Erstellung der Stiftungsurkunde sowie bei steuerlichen
und aufsichtsrechtlichen Fragen.
Häufig gestellte Fragen zu Stiftungen in Liechtenstein:
ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen:
➕ Was ist eine liechtensteinische Stiftung?
Die liechtensteinische Stiftung ist eine rechtlich und wirtschaftlich verselbständigte Vermögensmasse mit eigenem Zweck
(privat- oder gemeinnützig). Der Stifter widmet Vermögen und legt Zweck sowie Begünstigte fest; die Stiftung handelt über ihre Organe.
Stiftungsziel mit uns präzisieren.
➕ Welche Arten von Stiftungen gibt es in Liechtenstein?
Grundformen sind privatnützige (z. B. reine/gemischte Familienstiftung, Unternehmens-/Unterhaltsstiftung) und
gemeinnützige Stiftungen. Zusätzlich üblich sind Förder‑ (Mittelvergabe) und operative Stiftungen (eigene Projekte/Einrichtungen).
Passende Stiftungsform auswählen.
➕ Wie wird eine Stiftung in Liechtenstein gegründet?
Typischer Ablauf: (1) Ziel- und Begünstigtenkonzept, (2) Entwurf der Stiftungsdokumente (Statuten, Beistatuten/Reglemente),
(3) Vermögenswidmung & Mindestkapital, (4) Bestellung der Organe, (5) Anerkennung/Eintragung bzw. Hinterlegung je nach Stiftungstyp,
(6) operative Implementierung (Konten, Prozesse, Governance).
Gründungsfahrplan anfordern.
➕ Welches Mindestkapital ist erforderlich?
Das gesetzliche Mindestkapital beträgt in der Regel 30.000 (CHF/EUR/USD) und muss bei Gründung voll einbezahlt sein.
In der Praxis erfolgt dies meist über ein Sperrkonto mit Kapitalbestätigung.
Finanzierung & Nachweise klären.
➕ Wie erfolgt die Registrierung – und wie vertraulich ist eine Stiftung?
Gemeinnützige Stiftungen werden im Handelsregister eingetragen (öffentliche Registerdaten).
Privatnützige Stiftungen können statt der Eintragung eine Gründungsanzeige/Hinterlegung vornehmen; diese ist nicht öffentlich einsehbar.
Eine freiwillige Unterstellung unter die staatliche Aufsicht ist möglich.
Vertraulichkeitsniveau abstimmen.
➕ Wer beaufsichtigt die Stiftung (STIFA, freiwillige Aufsicht)?
Gemeinnützige Stiftungen unterstehen der Stiftungsaufsichtsbehörde (STIFA).
Privatnützige Stiftungen können sich per Satzung freiwillig der STIFA unterstellen; alternativ können private Kontrollorgane (z. B. Aufsichtsrat, Revisionsstelle) vorgesehen werden.
Aufsichts- & Kontrollkonzept gestalten.
➕ Wie ist eine Stiftung organisiert (Organe & Governance)?
Kernorgan ist der Stiftungsrat (Geschäftsführung und Vertretung). Je nach Ausgestaltung kommen Revisionsstelle,
Beirat/Aufsichtsrat oder ein Protektor hinzu. Für vertretungsberechtigte Personen gelten berufsrechtliche Anforderungen (Art. 180a PGR),
sofern keine behördliche Aufsicht greift. Klare Richtlinien (Investment‑, Ausschüttungs‑, Compliance‑Reglement) sichern Governance & Transparenz.
Organdesign & Prozesse aufsetzen.
➕ Was steht in der Stiftungssatzung (Statuten)?
Typische Inhalte: Name/Sitz, Zweck (privat- oder gemeinnützig), Stiftungsvermögen & Mindestkapital, Begünstigtenkreise,
Organisation (Stiftungsrat, weitere Organe), Vertretung, Einsetzung/Abberufung, Beschlussfassungen, Berichterstattung/Revision,
Regelungen zu Satzungs‑/Zweckänderung, Dauer/Auflösung und Vermögensanfall sowie Verweis auf Beistatuten/Reglemente.
Statuten rechtssicher formulieren.
➕ In welcher Form wird die Stiftungserklärung errichtet?
Die Stiftung kann unter Lebenden oder von Todes wegen errichtet werden. Die Stiftungserklärung wird schriftlich abgegeben; die Unterschrift ist zu beglaubigen.
Ergänzend können Beistatuten und Reglemente vertraulich geführt werden.
Formvorschriften & Dokumente abstimmen.
➕ Wem „gehört“ eine liechtensteinische Stiftung?
Niemandem im eigentumsrechtlichen Sinn: Das Vermögen ist verselbständigt und ausschließlich dem Stiftungszweck gewidmet.
Begünstigte haben nur die in Statuten/Reglementen vorgesehenen Ansprüche. Organe verwalten treuhänderisch im Rahmen von Gesetz und Satzung.
Vermögens- & Begünstigtenkonzept entwickeln.
