Stiftungen in der Schweiz

Stiftung gründen in der Schweiz – Ihr Weg zu Vermögensschutz & Nachfolge

Eine Stiftung in der Schweiz ist ein starkes Instrument, um Vermögen zu schützen, Nachfolge zu sichern und Werte zu bewahren.
Ob als Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung, Dachstiftung oder Unternehmensstiftung – jede Form bietet einzigartige Vorteile.

Wir zeigen Ihnen, welche Stiftungsarten es gibt, wie sie rechtlich und steuerlich funktionieren und wie Sie die passende Stiftung für Ihre Ziele gründen können.

Stiftungen in der Schweiz

Eine Stiftung in der Schweiz ist ein wirkungsvolles Instrument, um Vermögen langfristig zu binden,
gemeinnützige Vorhaben zu fördern oder die Nachfolge zu regeln. Die Schweiz zählt zu den führenden
Philanthropiestandorten, bietet einen klaren Rechtsrahmen und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten –
von der gemeinnützigen Förderstiftung bis zur Familien- oder Dachstiftung.

Definition: Was ist eine Schweizer Stiftung?

Die Schweizer Stiftung ist ein zweckgebundenes, eigentümerloses Sondervermögen mit eigener
Rechtspersönlichkeit. Sie wird durch eine Stiftungsurkunde (z. B. öffentliche Urkunde, Testament oder
Erbvertrag) errichtet und – mit gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen – im Handelsregister eingetragen.
Rechtsgrundlage sind die Art. 80–89 ZGB. Mit der Gründung überträgt der Stifter bzw. die Stifterin das
Vermögen unwiderruflich auf die Stiftung (Trennungs- und Erstarrungsprinzip); der definierte Zweck ist
maßgeblich für Verwaltung und Verwendung des Vermögens.

Arten von Stiftungen in der Schweiz

  • Gemeinnützige Stiftungen
    Fördern Dritte finanziell (Förderstiftungen) oder setzen Vorhaben eigenständig um
    (operative Stiftungen). Typische Zwecke sind Bildung, Kultur, Soziales, Wissenschaft oder Umwelt.
    Bei Vorliegen der gemeinnützigen Voraussetzungen ist eine Steuerbefreiung möglich.
  • Familienstiftungen
    Dienen ausschließlich dem Kreis der Familienangehörigen, etwa zur Ausbildung oder Unterstützung in Notlagen.
    Sie unterliegen besonderen gesetzlichen Grenzen und verfolgen keinen allgemeinen Gemeinnützigkeitszweck.
  • Dachstiftungen
    Stellen eine organisatorische und administrative Infrastruktur bereit, unter der unselbständige Fonds
    oder Unterstiftungen geführt werden können. Vorteil: schnelle Umsetzung, reduzierte
    Administrationskosten und professionelle Governance.
  • Öffentlich-rechtliche Stiftungen
    Tragen einen öffentlichen Auftrag (z. B. Kulturförderung) und sind durch spezielle Erlasse eingerichtet.
  • Unternehmensnahe/unternehmenshaltende Stiftungen
    Halten Beteiligungen an Unternehmen (Holding-Funktion) oder verfolgen einen unternehmensbezogenen Zweck,
    etwa Forschung, Innovation oder Mitarbeiterförderung – stets im Rahmen des Stiftungszwecks.

Organisation der Stiftung in der Schweiz

  • Gründungsakt & Zweck
    Zentrale Dokumente sind Stiftungsurkunde und allfällige Reglemente. Der Zweck muss klar, dauerhaft
    und erreichbar formuliert sein. Für gemeinnützige Stiftungen ist eine angemessene Anfangsausstattung
    erforderlich (in der Praxis häufig mind. CHF 50’000).
  • Organe & Governance
    Das Leitungsorgan ist der Stiftungsrat. Er verantwortet Strategie, Zweckverwirklichung,
    Vermögensanlage, interne Kontrollen und Berichterstattung. Ergänzend können Geschäftsführung,
    Anlageausschuss oder Beiräte eingesetzt werden. Gute Praxis orientiert sich an Schweizer Governance-Standards
    (z. B. Richtlinien/Code of Conduct).
  • Aufsicht
    Gemeinnützige Stiftungen unterstehen der staatlichen Stiftungsaufsicht (kantonal oder eidgenössisch),
    welche die Einhaltung von Zweck, Gesetz und Statuten überwacht. Familienstiftungen sind von der
    Stiftungsaufsicht grundsätzlich ausgenommen.
  • Vermögensverwaltung & Berichte
    Das Stiftungsvermögen ist sorgfältig, zweckkonform und mit angemessenem Risikomanagement anzulegen.
    Jahresrechnung, Revisionsstelle (sofern erforderlich) und Tätigkeitsbericht schaffen Transparenz
    gegenüber Aufsicht und Anspruchsgruppen.
  • Steuerliche Einordnung
    Bei nachgewiesener Gemeinnützigkeit ist regelmäßig eine Steuerbefreiung möglich. Spenden an
    steuerbefreite Stiftungen können – abhängig vom Kanton – steuerlich abzugsfähig sein.

Fazit: Gute Gründe – mit Expertenunterstützung zum Ziel

Die Schweizer Stiftung verbindet Rechtssicherheit, Langfristigkeit und
Gestaltungsfreiheit. Ob als gemeinnütziges Engagement, familienbezogene Lösung oder in Form
einer Dachstruktur: Mit klar definiertem Zweck, professioneller Governance und verlässlicher Aufsicht schafft
die Stiftung Stabilität und Wirkung über Generationen hinweg.

  • Klare Zweckbindung: Vermögen bleibt dauerhaft dem Stiftungszweck verpflichtet.
  • Professionelle Governance: Stiftungsrat, Reglemente und Kontrollen sichern nachhaltige Wirkung.
  • Standortvorteile: Hohe Stiftungsdichte, etablierte Praxis, attraktives Umfeld für Philanthropie.
  • Steuerliche Optionen: Bei Gemeinnützigkeit sind Befreiungen und Spendenabzüge möglich.

Nächster Schritt: Wenn Sie eine Stiftung in der Schweiz planen, begleiten wir Sie von der
ersten Zieldefinition über Satzung und Governance-Design bis zur Aufsichtsanmeldung und laufenden Umsetzung.

Jetzt Beratung zur Stiftung anfragen

Häufig gestellte Fragen zu Stiftungen in der Schweiz:

ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen:

➕ Was ist eine Schweizer Stiftung?

Eine Stiftung nach Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) ist eine verselbständigte Vermögensmasse, die dauerhaft einem festgelegten Zweck dient.
Sie hat keine Eigentümer; der Stifter widmet Vermögen und bestimmt Zweck sowie Organisation in der Stiftungsurkunde/Statuten.
Stiftungsziel mit uns präzisieren.

➕ Welche Stiftungsarten gibt es in der Schweiz?

Üblich sind gemeinnützige Stiftungen (steuerbegünstigt), Familienstiftungen (für gesetzlich zugelassene Zwecke),
sowie Unternehmens-/Betriebsstiftungen (halten oder fördern Unternehmen). Nach Tätigkeit unterscheidet man
operativ tätige und fördernde (Mittel vergebende) Stiftungen.
Passende Stiftungsform auswählen.

➕ Wie wird eine Stiftung in der Schweiz gegründet?

Gründung durch öffentliche Urkunde oder Verfügung von Todes wegen, Vermögenswidmung (Startvermögen),
Ausarbeitung von Urkunde & Statuten, Bestellung des Stiftungsrats, Anmeldung beim Handelsregister (Ausnahmen siehe Familienstiftung/Kirchstiftung),
sowie organisatorische Implementierung (Konten, Reglemente, Revision).
Gründungsfahrplan anfordern.

➕ Wie hoch ist das erforderliche Anfangsvermögen?

Das Gesetz nennt keinen fixen Mindestbetrag. In der Praxis verlangen Register- und Aufsichtsbehörden ein ausreichendes Grundstockvermögen,
häufig mindestens CHF 50’000, damit der Zweck dauerhaft erfüllbar ist.
Finanzierungsrahmen & Nachweise klären.

➕ Muss eine Stiftung ins Handelsregister eingetragen werden?

Ja, grundsätzlich erfolgt eine Eintragung im Handelsregister. Ausnahmen gelten für Familienstiftungen und
kirchliche Stiftungen, die nicht eingetragen werden. Der Registerauszug ist öffentlich.
Register- und Dokumentationspflichten prüfen.

➕ Wer beaufsichtigt Stiftungen in der Schweiz (Aufsicht & Revision)?

Stiftungen unterstehen einer staatlichen Stiftungsaufsicht: kantonal oder – bei gesamtschweizerischer/ausländischer Tätigkeit –
der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA). Zudem ist in der Regel eine Revisionsstelle (Auditor) zu bestellen,
sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Aufsichts- & Revisionskonzept gestalten.

➕ Wie ist eine Stiftung organisiert (Stiftungsrat & Governance)?

Zentrales Organ ist der Stiftungsrat (Geschäftsführung/Vertretung). Ergänzend können Beirat,
Protektor oder Ausschüsse vorgesehen werden. Interne Reglemente (z. B. Anlagerichtlinie, Förder-/
Ausschüttungsreglement, Compliance) sichern Transparenz und Wirkungskontrolle.
Organdesign & Reglemente aufsetzen.

➕ Was steht in Stiftungsurkunde, Statuten und Reglementen?

Wesentliche Punkte: Name/Sitz, Zweck, Vermögen & Mittelverwendung, Organe
(Zusammensetzung, Bestellung, Kompetenzen), Vertretung, Begünstigtenordnung, Berichterstattung/Revision, Anpassung von Statuten/Reglementen,
Auflösung/Vermögensanfall. Reglemente konkretisieren operative Fragen.
Statuten rechtssicher formulieren.

➕ Was ist eine Familienstiftung – und welche Grenzen gelten?

Die Familienstiftung dient der Unterstützung von Familienangehörigen (z. B. Ausbildung, Versorgung, Notlagen). Reine Vermögensverwaltung
zugunsten einzelner ohne legitimen Stiftungszweck ist unzulässig. Für Steuerprivilegien gelten strenge Anforderungen an Zweck und Mittelverwendung.
Familien- & Steuerziele abstimmen.

➕ Wann ist eine Stiftung steuerbegünstigt (Gemeinnützigkeit)?

Bei gemeinnützigem Zweck, selbstloser Tätigkeit und ausschließlicher Mittelverwendung für den Zweck kann eine
Steuerbefreiung (direkte Steuern) erteilt werden. Voraussetzung ist eine zweckdienliche Organisation und transparente Rechnungslegung.
Steuerstatus prüfen & beantragen.

➕ Können Zweck oder Statuten später geändert werden?

Änderungen sind nur in engen Grenzen möglich. Statuten können angepasst werden, sofern dies vorgesehen ist und der Zweck gewahrt bleibt.
Eine Zweckänderung bedarf in der Regel behördlicher oder gerichtlicher Genehmigung (z. B. bei Unmöglichkeit/Unzweckmäßigkeit des ursprünglichen Zwecks).
Änderungsoptionen rechtssicher prüfen.

➕ Wem „gehört“ eine Schweizer Stiftung?

Niemandem im eigentumsrechtlichen Sinn. Das Vermögen ist dem Stiftungszweck gewidmet; Organe verwalten es pflichtgemäß, Begünstigte haben nur
die in den Statuten/Reglementen definierten Ansprüche & Leistungen.
Begünstigtenordnung & Governance definieren.