Fiskalerbschaft in Deutschland

Fiskalerbschaft in Deutschland

Ausgangssituation: Wenn keine Erben da sind

Viele Menschen stellen sich irgendwann die Frage, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod geschieht. Besonders dann, wenn keine Kinder, Partner oder nahestehende Personen vorhanden sind, entsteht schnell Unsicherheit: Was passiert mit meinem Vermögen, wenn niemand es erbt?

In Deutschland greift in einem solchen Fall die sogenannte Fiskalerbschaft – auch Staatserbschaft genannt. Gibt es weder gesetzliche noch testamentarisch eingesetzte Erben, fällt das gesamte Vermögen an das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt gewohnt hat. In Deutschland gibt es jedes Jahr zahlreiche Fiskalerbschaften, weil viele Menschen ohne Testament versterben.
Hinweis: Wenn Sie zunächst klären möchten, was Ihnen wirklich wichtig ist, empfehlen wir unseren Begleitartikel Lebensdestillation – Die Suche nach der Essenz für die Vermögensnachfolge. Dort geht es um Werte, Liebe & Pflicht – ganz ohne juristische Einschränkungen. Die rechtlich-steuerliche Umsetzung übernehmen wir anschließend gemeinsam mit Ihnen.

Der ablauf vom Tod bis zur erbschaft.

Ablauf bei Leichenfund ohne Angehörige/Testament (Finder → Polizei → Ärztin/Arzt → Standesamt)

Schritt Wer handelt? Ergebnis / Dokument Wohin / nächster Schritt Hinweise
1. Leichenfund & Meldung Finder:in ruft 112 (Rettungsdienst/Polizei) Polizei rückt an, sichert den Ort Nichts verändern; Ausweis/Infos bereithalten
2. Leichenschau veranlassen Polizei Ärztin/Arzt wird hinzugezogen Bei unklarer Lage: Tatortschutz
3. Leichenschau Ärztin/Arzt Todesbescheinigung (Totenschein) mit Todesart Übergabe an vor Ort Zuständige (hier: Polizei bzw. Ordnungsbehörde) Bei ungeklärter/nicht natürlicher Todesart: sofort Staatsanwaltschaft/Polizei informieren
4. Sterbefall anzeigen Polizei oder Ordnungsbehörde (Gemeinde) Sterbefallanzeige beim Standesamt Standesamt beurkundet den Tod Wenn keine Angehörigen/kein Bestatter greifbar sind, übernehmen Behörden die Anzeige
5. Beurkundung Standesamt (Sterbeort) Sterbeurkunde(n) Urkunden aktenkundig; Ausfertigungen an anzeigende Stelle / später an Berechtigte Mehrere Urkunden sinnvoll (Banken, Versicherer, Behörden); ohne Erben zunächst bei Akte/Behörde
6. Meldung ans ZTR Standesamt → ZTR Sterbefallmeldung ZTR prüft, ob eine verwahrte Verfügung (notarielles Testament/Erbvertrag) registriert ist Läuft automatisch im Hintergrund
7a. ZTR-Treffer ZTR → Nachlassgericht Gericht fordert Urkunde an, Eröffnung Beteiligte werden benachrichtigt; Abwicklung gem. Testament
7b. Kein ZTR-Treffer Kein automatischer Anstoß beim Gericht Jemand muss aktiv werden (siehe 8)
8. Sicherung & Bestattung Ordnungsbehörde Überführung/Bestattung; Kosten aus dem Nachlass Wohnung/Werte sichern; ggf. Siegel/Schlosswechsel Behörde regt bei Bedarf Nachlasspflegschaft beim Gericht an
9. Nachlasspflegschaft anregen Polizei / Ordnungsbehörde / Vermieter / Bank / Gemeinde Anregung/Antrag beim Nachlassgericht Gericht prüft Sicherungsbedürfnis (Erben unbekannt/ungewiss) Auch „von Amts wegen“ möglich, wenn Nachlass gefährdet ist
10. Nachlasspfleger bestellen Nachlassgericht Bestellungsbeschluss Nachlasspfleger vertritt die unbekannten Erben Aufgaben: sichern, Inventar, Erbenermittlung, Verwaltung
11. Erbenermittlung & Verwaltung Nachlasspfleger (ggf. Genealoge) Nachlassverzeichnis; Ermittlungsakte Bei Erbennachweis: Erbschein/Übergabe an Erben Bei Überschuldung: ggf. Nachlassinsolvenz beantragen
12a. Erben gefunden Erben / Nachlasspfleger Erbschein; Abwicklung Schulden zahlen, Vermächtnisse erfüllen, Verteilung/Grundbuch Auseinandersetzungsvertrag (bei mehreren; teils notariell)
12b. Keine Erben auffindbar Nachlasspfleger / Gericht Feststellung Fiskus (Land) wird Erbe letzter Ordnung Haftung nur mit dem Nachlass; späte Erben: Ansprüche bis 30 Jahre

Hinweis: In vielen Gemeinden zeigt die Ordnungsbehörde den Sterbefall an und beauftragt einen Bestatter. Der oben dargestellte Ablauf bildet deine Annahme (Polizei leitet an Standesamt) abPraxis.

Fiskalerbschaft: Wie der Ablauf in Deutschland funktioniert

Die Fiskalerbschaft tritt automatisch ein, wenn keine anderen Erben vorhanden sind und auch kein Testament oder Erbvertrag eine andere Regelung vorsieht. Der Staat übernimmt in diesem Fall alle Rechte und Pflichten des Erblassers – einschließlich möglicher Schulden. Besonders wichtig: Der Fiskus kann die Erbschaft nicht ausschlagen.

Typischer Ablauf einer Fiskalerbschaft

  • Feststellung, dass keine Erben vorhanden sind (Ausschlagung, Wegfall, keine Auffindbarkeit).
  • Übergang des Vermögens an das zuständige Bundesland (Staatserbschaft).
  • Verwaltung und Verwertung der Nachlassgegenstände.
  • Verwendung der Erlöse nach den gesetzlichen Vorgaben des Staates.

Fiskalerbschaft & Versteigerung: Was passiert mit Immobilien, Wertgegenständen und Unternehmen?

Viele Betroffene interessiert vor allem, was der Staat konkret mit dem Nachlass macht. In der Praxis läuft es häufig so:
  • Immobilien: Häuser und Wohnungen, die niemand nutzt, werden meist verkauft – oft im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung.
  • Wertgegenstände: Kunst, Schmuck, Sammlungen werden inventarisiert und verwertet.
  • Unternehmen: Betriebe werden verkauft oder liquidiert, wenn sich kein Nachfolger findet.

Konsequenz: Ohne eigene Gestaltung bestimmt der Staat über die Verwertung – inklusive möglicher Versteigerungen. Individuelle Wünsche (z. B. Erhalt einer Immobilie, Fortführung eines Unternehmens) bleiben unberücksichtigt.

Zweifel: Entspricht das wirklich dem eigenen Willen?

Viele Menschen haben konkrete Vorstellungen darüber, wie ihr Vermögen nach dem Tod eingesetzt werden soll – sei es zur Unterstützung von Freunden oder anderer nahestehender Personen, zur Förderung bestimmter Projekte oder zur Erhaltung eines Lebenswerks. Oft geht es nicht nur um die Frage, wer etwas erhalten soll, sondern auch darum, wie mit dem Vermögen umgegangen wird: Soll eine bestimmte Immobilie dauerhaft erhalten bleiben oder nur unter klaren Vorgaben genutzt werden? Gibt es Wünsche, wie ein Unternehmen fortgeführt oder zu einem fairen Wert verkauft werden soll? Solche Überlegungen sind häufig sehr persönlich und prägen den letzten Willen stärker als rein finanzielle Aspekte.
Werte vor Recht: Die Klärung der eigenen Werte, Motivationen (Liebe) und Verantwortungen (Pflicht) sollte ohne rechtliche Schranken erfolgen. Genau dafür haben wir den Leitfaden Lebensdestillation erstellt. Im zweiten Schritt übersetzen wir diese Essenz gemeinsam in rechtlich-steuerliche Strukturen.

„Ist mein Vermögen groß genug, um etwas zu bewirken?“

Eine Erbschaft von z. B. 100.000 € wirkt auf den ersten Blick klein. Mit den richtigen Strukturen – etwa einer Stiftung oder einem Fondsmodell – kann das Vermögen jedoch langfristig wachsen. Wird ein Kapital von 100.000 € inflationsgesichert mit 5 % p. a. angelegt, ergibt sich durch den Zinseszinseffekt nach rund 47 Jahren eine Million Euro. Damit wird deutlich: Auch vermeintlich kleine Beträge können, klug strukturiert, große Wirkung entfalten und langfristig genau für die Zwecke eingesetzt werden, die dem Erblasser am Herzen liegen. Fördern Sie doch in 47 Jahren, was Ihnen am Herzen liegt – und nicht heute.

Wir besprechen diese individuellen Wünsche sehr gerne vertraulich, um eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln, die Ihren Willen auch über den Tod hinaus wirksam werden lässt.

Lösung: Stiftungen als Weg, den eigenen Willen zu bewahren

Stiftungen ermöglichen es, Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck einzusetzen und klare Regeln für Verwaltung, Verwendung und Wirkung festzulegen.

Treuhandstiftung (kostengünstig & flexibel)

Die Treuhandstiftung ist die einfachste, flexibelste und in der Regel kostengünstigste Variante. Sie benötigt keine staatliche Anerkennung, sondern basiert auf einem Vertrag zwischen Stifter und Treuhänder. Das Vermögen bleibt erhalten und wird entsprechend den festgelegten Zwecken eingesetzt – gemeinnützig (z. B. Bildung, Umwelt) oder zugunsten bestimmter Personen/Gruppen.
  • Maximale Gestaltungsfreiheit, klare Zweckbindung, geringe laufende Kosten.
  • Hohe Flexibilität bei Anlagen- und Vergaberichtlinien.
  • Geeignet, um Immobilienerhalt, Nutzungsauflagen oder Unternehmensfortführung verbindlich festzulegen.

Testament als Alternative – mit Testamentsvollstreckung

Mit einem Testament kann der Nachlass individuell gestaltet werden; Vermögen kann direkt an eine gemeinnützige Organisation zugewandt werden. Das ist einfach – wirft aber die Frage auf, ob die Organisation das Vermögen tatsächlich im Sinne des Verstorbenen verwendet. Auch hier sind Ablauf und Verwertung (z. B. Verkauf oder Versteigerung von Immobilien/Gegenständen) häufig ähnlich wie bei der Fiskalerbschaft – nur dass der Erlös an die Organisation fließt.

Unser Service als Testamentsvollstrecker

Wir übernehmen auf Wunsch die Rolle des Testamentsvollstreckers und sorgen dafür, dass die Vermögensverwertung exakt nach Ihrem Willen abläuft – inklusive der von Ihnen definierten Abläufe, Auflagen und Prioritäten.

Hinweis: Die Testamentsvollstreckung wirkt vor allem in der Abwicklung und ist zeitlich begrenzt. Als langfristige Struktur zur dauerhaften Verwaltung und Wirkung des Vermögens ist die Stiftungslösung in der Regel besser geeignet.

Weitere Optionen für die Nachlassgestaltung

Rechtsfähige deutsche Stiftung

  • Eigenständige juristische Person mit staatlicher Anerkennung und Aufsicht.
  • Dauerhafter Bestand, institutionell abgesichert.
  • Geeignet für sehr langfristige Zwecke und größere Vermögen.

Stiftungen im Ausland

  • Liechtenstein: flexible, international anerkannte Strukturen – geeignet bei internationalem Vermögen und Wunsch nach diskreter Verwaltung.
  • Nevis (Karibik): einfache Gründung, hoher Datenschutz, flexible Gestaltung – beliebt für internationale Nachlass- und Vermögensplanung.

Fazit

Wer keine Erben hat, sollte frühzeitig festlegen, wie sein Vermögen wirken soll. Die Fiskalerbschaft überlässt Entscheidungen dem Staat – inklusive Verwertungsschritten, die häufig in Versteigerungen münden. Mit Treuhandstiftungen, rechtsfähigen Stiftungen oder – begrenzt – Testament & Testamentsvollstreckung lässt sich der eigene Wille verbindlich sichern.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre Situation sind die jeweiligen Landesgesetze, Stiftungs- und Steuerregelungen maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen zur Fiskalerbschaft:

ℹ️ Klicken Sie auf eine Frage, um die Antwort zu öffnen:

Was ist die Fiskalerbschaft?

Von Fiskalerbschaft spricht man, wenn nach dem Tod einer Person keine gesetzlichen Erben vorhanden sind und auch kein Testament/Erbvertrag existiert. In diesem Fall fällt der Nachlass kraft Gesetzes an den Staat. Individuelle Lage prüfen.

Wer erbt in Deutschland – der Bund oder das Bundesland?

Regelfall: Das Bundesland des letzten Wohnsitzes wird Erbe. Nur in seltenen Konstellationen ohne inländischen Wohnsitz kann der Bund erben. Mehr zur Staatserbschaft.

Wie ist der Ablauf einer Fiskalerbschaft?

Typisch sind vier Schritte: (1) Feststellung, dass keine Erben/Verfügungen vorliegen. (2) Übergang des Nachlasses auf das Bundesland. (3) Verwaltung und Verwertung (z. B. Verkauf/Versteigerung von Gegenständen oder Immobilien). (4) Verwendung der Erlöse nach Landesvorgaben. Der Fiskus kann die Erbschaft nicht ausschlagen.

Was passiert mit Immobilien und Wertgegenständen bei der Fiskalerbschaft?

In der Praxis werden Immobilien und werthaltige Gegenstände verwertet, häufig über öffentliche Versteigerungen oder Verkäufe. Individuelle Wünsche (Erhalt, Nutzungsauflagen) werden ohne entsprechende Vorkehrungen nicht berücksichtigt.

Haftet der Staat auch für Nachlassschulden?

Ja. Das Bundesland tritt als Erbe in Rechte und Pflichten ein, also auch in bestehende Nachlassschulden.

Was passiert mit einem Unternehmen des Erblassers?

Ohne Nachfolgeregelung wird ein Betrieb in der Regel veräußert oder – falls keine tragfähige Lösung besteht – abgewickelt. Vorgaben zur Fortführung lassen sich nur durch rechtzeitige Gestaltung (z. B. testamentarische Anordnungen, Stiftungs-/Treuhandstruktur) sichern.

Wie kann ich verhindern, dass der Staat erbt?

Mit einem Testament können Sie Personen oder gemeinnützige Organisationen einsetzen. Damit Ihre Vorgaben bei Verwertung und Abwicklung eingehalten werden, empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers – diese Rolle können wir auf Wunsch übernehmen.

Welche Rolle spielen Stiftungen (Treuhandstiftung/rechtsfähige Stiftung)?

Stiftungen sichern den Stifterwillen langfristig. Die Treuhandstiftung (nicht rechtsfähig) ist meist kostengünstiger und flexibler und bindet das Vermögen verlässlich an den Zweck (auch zugunsten bestimmter Personen). Die rechtsfähige Stiftung ist eine eigene juristische Person mit staatlicher Anerkennung und Aufsicht – sinnvoll für sehr langfristige, institutionelle Ziele. Stiftungslösung abstimmen.

Was ist, wenn mein Vermögen zu klein für eine eigene Stiftung ist?

Für kleinere Nachlässe empfiehlt sich oft eine Zuwendung an gemeinnützige Organisationen oder eine Zustiftung (zweckgebundener Unterfonds) in eine bestehende Stiftung. So sparen Sie laufende Strukturkosten und können den Zweck dennoch genau festlegen. Passende Option finden.

Gibt es Pflichtteilsrechte, die meine Planung einschränken?

Ja, soweit pflichtteilsberechtigte Personen (z. B. Ehegatte, Kinder) vorhanden sind, begrenzen deren Rechte die Verfügungsfreiheit. In echten Fiskalerbschaftsfällen fehlen solche Personen regelmäßig. Eine individuelle Prüfung ist dennoch ratsam.

Was kostet eine Testamentsvollstreckung – und wann lohnt sie sich?

Die Vergütung richtet sich nach Umfang, Komplexität und Vermögenshöhe. Sie lohnt sich immer dann, wenn klare Abläufe (z. B. Verkauf, Versteigerung, Unternehmensfortführung) oder besondere Auflagen zuverlässig umgesetzt werden sollen. Angebot anfordern.

Was passiert, wenn entfernte Verwandte später doch gefunden werden?

Wird nachträglich ein erbberechtigter Angehöriger festgestellt, greift die gesetzliche Erbfolge. Eine klare letztwillige Verfügung verhindert Unsicherheiten und stellt sicher, dass Ihr Wille umgesetzt wird.